Zivilgesellschaftliche Forschung in sozial-ökologischen Konfliktfeldern
Die zweite Antragsfrist für 2024 ist am 24. September abgelaufen. Wir können leider keine Anträge mehr annehmen. Das nächste Förderprogramm wird ab dem 1. Februar 2025 auf der Website der Förderprogramme ausgeschrieben – schauen Sie gerne vorbei!
Die Hans Sauer Stiftung fördert Wissenschaft und Forschung mit einem Fokus auf technische und soziale Innovationen für gesellschaftliche Mehrwerte. Dabei setzt sie auf innovative Forschungsmethoden und -praktiken bei der eigenen Projektarbeit und bei Förderkooperationen. Die Prinzipien Partizipation und Transdisziplinarität sowie Gestaltung und Innovation sind dabei zentrale Eckpfeiler.
Die umfassende Transformation hin zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Gesellschaft erfordert es, komplexe Herausforderungen zu verstehen, Lösungen zu finden und diese umzusetzen. Der Wissenschaft kommt dabei eine Schlüsselrolle bei der Einordnung, Analyse und Erklärung aktueller Entwicklungen zu. Zivilgesellschaftliches Engagement hat das Potenzial agiler, schneller und bedarfsgerechter als Korrektiv auf Missstände zu antworten.
Die Teilhabe an der demokratischen Debatte über wissenschaftliche und ethische Fragen bei der sozial-ökologischen Transformation erfordert ein Verständnis über die Produktion von wissenschaftlichem Wissen, die Akzeptanz von Forschungsergebnissen und die Nachvollziehbarkeit der daraus abgeleiteten Entscheidungen. Eine zukunftsweisende Forschungspraxis, um dies zu erreichen, ist Citizen Science.
Citizen Science beschreibt den Forschungsmodus, bei dem auch nicht institutionell in der Wissenschaft gebundene Personen als aktive Beteiligte einen wissenschaftlichen Forschungsprozess (mit-)gestalten und dabei neues Wissen ko-produzieren. Citizen Science kann Wissenschaft und Forschung demokratisieren, in dem sie größere Transparenz, mehr Zugänglichkeit und diversifizierte Mitgestaltung fördert. So kann sie für eine neue Kultur der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Gesellschaft stehen und bestenfalls gesellschaftliche Transformation anstoßen. Wichtige Gelingensfaktoren dafür sind eine aktuelle sozial-ökologische Themensetzung, die gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen den Forschenden, die Einbindung unterschiedlicher Wissensarten, der Aufbau von Netzwerken und neuen Beziehungen sowie die Nutzbarmachung der Forschungsergebnisse für die Gesellschaft.
Um dieses transformative Potenzial zu fördern, unterstützt das aktuelle Förderprogramm Citizen-Science-Projekte zu sozial-ökologischen Fragestellungen, die explizit von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen konzipiert, initiiert und umgesetzt werden. Die Vorhaben sollen drängenden gesellschaftlichen Anliegen Gehör und Gewicht verleihen und bestenfalls Entscheidungsträger*innen zu Maßnahmen bewegen. Dazu sollen eine oder mehrere Forschungsfragen aus dem gesellschaftlichen Bedarf heraus formuliert und in partizipativen Forschungsprozessen bearbeitet werden. Die Ergebnisse entstehen durch die Integration unterschiedlicher Wissensarten und ermöglichen Wissenschaft neu zu denken.
Die Stiftung möchte mit der Förderung zivilgesellschaftliche Organisationen stärken, die bereits im Feld akuter gesellschaftlicher Herausforderungen aktiv sind und für das Vorantreiben ihrer Anliegen partizipative Forschungsprozesse nutzen oder nutzen wollen. Insbesondere junge Initiativen sollen in ihrem Forschungsengagement ermutigt und anerkannt werden. Gesellschaftlich relevante Fragestellungen sollen dabei forschend angegangen und sichtbar gemacht werden. Zudem sollen verstärkt Menschen einbezogen werden, die traditionell wenig in der Wissenschaft vertreten sind, deren Erfahrungen jedoch zur Lösung gesellschaftlicher Problemlagen beitragen können. Es sollen Prozesse der Wissensproduktion, -aneignung und -weitergabe innerhalb der Organisation sowie nach außen nachhaltig gefördert werden.
Die ausgewählten Citizen-Science-Projekte werden ab Sommer 2024 am Ende dieser Website vorgestellt. Best-Practice-Beispiele für geförderte kollaborative und ko-kreative Vorhaben aus den vergangenen Jahren finden sich hier.
Die Projekte erforschen in partizipativer und inklusiver Art und Weise Fragestellungen, die aus gesellschaftlichen Belangen entstehen und auf ökologischen und sozialen Nutzen abzielen.
Das Förderprogramm unterstützt ausschließlich Vorhaben, die wissenschaftliche Methoden für die Generierung von Wissen und neuen Forschungserkenntnissen nutzen. Wissenschaftliche Expertise zu der bearbeiteten Forschungsfrage ist dafür eine Grundvoraussetzung. Diese kann in der antragstellenden Organisation vorhanden sein oder von einer Partnerorganisation eingebracht werden.
Die Vorhaben verfolgen entweder durchgehend oder in einzelnen Projektphasen einen Citizen-Science-Ansatz. Dabei werden nach Möglichkeit die Bewertungskriterien für transformative Citizen-Science-Projekte zu Rate gezogen. Es wird nicht vorausgesetzt, dass alle Kriterien gleichermaßen berücksichtigt werden – sie sollen vielmehr als Ankerpunkte dienen, bei denen der Fokus je nach Projekt auch nur auf ausgewählte Kriterien gelegt werden kann.Die Kriterien sind unter Antragsunterlagen und Informationen am Ende dieser Website zu finden.
Welche Projektkosten sind förderfähig?
Auch bereits angelaufene Projekte dürfen einen Antrag stellen. Die zur Förderung beantragten Projektbausteine sollten jedoch zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Alle Projektphasen werden gefördert.
Gefördert werden Sach- und Personalkosten für die Umsetzung der Citizen-Science-bezogenen Projektbestandteile wie zum Beispiel:
- Erarbeitung eines Partizipationskonzepts und Kommunikationskonzepts für die Zusammenarbeit der Projektbeteiligten;
- Infrastrukturkosten für die Umsetzung der Citizen-Science-Projektanteile (wie Raum- oder Materialkosten);
- Personalkosten im Rahmen des Projekts;
- Projektbezogene Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Citizen Scientists;
- Kosten für externe wissenschaftliche Begleitung;
- Projektbezogene Aus- und Fortbildungen (Wissenschaftliche Forschungsmethoden, Kommunikation, technische Schulungen u. Ä.).
- Verwaltungskosten (Overhead) bis zu 10 % der Gesamtfördersumme
Nicht gefördert werden:
- Verwaltungskosten (Overhead) über 10 % der Gesamtfördersumme;
- Flugkosten;
- Bei Vorhaben, die nur teilweise im Citizen-Science-Modus umgesetzt werden: Projektkosten, die nicht im Rahmen der Citizen-Science-Bausteine entstehen.
Die Förderrichtlinien der Stiftung enthalten weiterführende Informationen zu den Fördermodalitäten.
Wer kann sich für eine Förderung bewerben?
Für eine Förderung können sich Organisationen und Institutionen bewerben, die Initiatorinnen oder Hauptorganisatorinnen eines Vorhabens im oben genannten Sinn sind.
Wir laden insbesondere Vereine und zivilgesellschaftliche Initiativen ein, einen Antrag zu stellen. Die antragstellende Institution sollte als gemeinnützig anerkannt sein. Nicht rechtsfähige Vereinigungen (Initiativgruppen und andere) können sich gemeinsam mit einer als gemeinnützig anerkannten Organisation oder einer wissenschaftlichen Körperschaft öffentlichen Rechts (Universität oder Hochschule) für eine Förderung bewerben. Die gemeinnützige Organisation oder wissenschaftliche Körperschaft öffentlichen Rechts ist in diesem Fall Hauptförderpartnerin der Stiftung und Förderungsempfängerin.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der antragstellenden Organisation sollte auf Wissenschaft und Forschung liegen oder dies einschließen. Zudem sollte diese ihren Sitz in Deutschland haben. Das Projekt sollte in Deutschland umgesetzt werden.
Von einer Teilnahme am Förderprogramm ausgeschlossen sind Einzelpersonen und nicht verfasste Initiativen ohne gemeinnützige Partnerorganisation. Auch wirtschaftlich orientierte Unternehmen und Organisationen ohne gemeinnützige Anerkennung und solche mit Sitz außerhalb Deutschlands sind nicht zur Teilnahme berechtigt.
Wie wird gefördert?
Nach einem telefonischen Beratungsgespräch kann der Antrag auf Förderung laufend ab dem 1. Februar 2024 und bis zum 24. September 2024 gestellt werden.
Über die bis zum 14. Mai 2024 gestellten Anträge wird es eine Entscheidung bis zum 23. Juli 2024 geben. Über die bis zum 24. September 2024 gestellten Anträge wird bis zum 18. Dezember 2024 entschieden.
Nach Eingang der Antragsunterlagen werden diese zunächst auf Vollständigkeit geprüft. Anschließend wird das geplante Vorhaben im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens (Förderausschuss sowie Stiftungskuratorium) inhaltlich bewertet. Die finale Entscheidung über die Aufnahme in das Programm erfolgt durch das Stiftungskuratorium.
Es werden insgesamt maximal fünf Vorhaben mit jeweils 20.000 € gefördert. Für die Förderpartner*innen besteht die Möglichkeit, an Angeboten der Stiftung zur Vernetzung und Qualifizierung teilzunehmen.
Wie kann man sich bewerben?
Die Ausschreibung enthält alle Informationen zum Förderprogramm 2024. Die für eine Bewerbung benötigten Unterlagen sind im Textteil “Antragsunterlagen und Informationen” hinterlegt.
Ein telefonischer Beratungsgespräch vor Einreichung der Antragsunterlagen ist Bestandteil des Antragsprozesses. Für die Vereinbarung eines Termins mit Veneta Gantcheva-Jenn oder Hannah Wolf eine Nachricht an foerderprogramm@hanssauerstiftung.de schreiben.
Eine Bewerbung kann nur mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sowie einem Projektplan eingereicht werden. Davor sollten die Förderrichtlinien der Stiftung gelesen werden. Weitere aussagekräftige Unterlagen wie Projektkonzept, LOIs, o.Ä. können optional miteingereicht werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen bitte an foerderprogramm@hanssauerstiftung.de senden.
Antragsunterlagen und Informationen