“Citizen-Science-Projekte zu gesellschaftlichen
Aspekten der Nachhaltigkeit”
Bildrechte (c) Hans Sauer Stiftung
Die Stiftung fördert Wissenschaft und Forschung mit einem Fokus auf technische und soziale Innovationen für gesellschaftliche Mehrwerte. Dabei setzt sie auf innovative Forschungsmethoden und -praktiken bei der eigenen Projektarbeit und bei Förderkooperationen. Die Prinzipien Partizipation und Transdisziplinarität sowie Gestaltung und Innovation sind dabei zentrale Eckpfeiler.
In modernen Wissensgesellschaften kommt der Wissenschaft eine tragende Rolle dabei zu, gegenwärtige Entwicklungen einzuordnen, zu analysieren und zu erklären. Gesellschaftliches Wissen ist ebenso unverzichtbar, um komplexe Herausforderungen, insbesondere bei der umfassenden Transformation zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Gesellschaft, zu verstehen und anzugehen.
Wie dieser Wandel mit der Gesellschaft gelingen kann, bleibt auch im Jahr 2023 Thema des Förderprogramms. Er erfordert die Gestaltung und Etablierung von Anpassungs- und Veränderungsprozessen, die gesellschaftlich getragen werden müssen.
Die Teilhabe an der demokratischen Debatte über wissenschaftliche und ethische Fragen bei der sozial-ökologischen Transformation erfordert ein Verständnis über die Produktion von wissenschaftlichem Wissen, die Akzeptanz von Forschungsergebnissen und die Nachvollziehbarkeit der daraus abgeleiteten Entscheidungen. Eine zukunftsweisende Forschungspraxis, um dies zu erreichen, ist Citizen Science.
Citizen Science beschreibt den Forschungsmodus, bei dem nicht institutionell in der Wissenschaft gebundene Personen als aktive Beteiligte einen wissenschaftlichen Forschungsprozess (mit-)gestalten und dabei neues wissenschaftliches Wissen generieren. Aktuelle Fragestellungen aus der Wissenschaft werden auch von ehrenamtlich Forschenden bearbeitet. Durch ihre aktive Beteiligung fließen darüber hinaus Wissen und drängende Impulse aus der Gesellschaft in die Forschung ein.
Dabei wird insbesondere gesellschaftliche Teilhabe an der Wissenschaft gefördert und die Teilgabe von unterschiedlichen Formen von Wissen ermöglicht. Die Einbindung von ehrenamtlichen Forschenden mit deren Fähigkeiten und Expertise ermöglicht die Erweiterung von Forschungsergebnissen und -erkenntnissen und trägt zu einem zusätzlichen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn bei.
Das aktuelle Förderprogramm unterstützt Vorhaben, die wissenschaftsbasiert gesellschaftliche Aspekte der Nachhaltigkeit untersuchen und dabei einen kollaborativen und ko-kreativen Citizen-Science-Ansatz verfolgen.
Die Projekte können zum Beispiel dringende sozio-ökologische Fragestellungen aus der Gesellschaft erforschen, zur Lösung lokal verankerter Problemstellungen beitragen, besonders partizipative Forschungsmethoden erproben oder erhobene Daten partizipativ auswerten und öffentlich zur Diskussion stellen und dabei stets neues Wissen generieren.
Geförderte Citizen-Science-Projekte werden am Ende dieser Website vorgestellt.
Die Projekte erforschen die Rolle der und die Auswirkungen auf die Gesellschaft beim Übergang zu mehr sozial-ökologischer Nachhaltigkeit. Es wird die Frage nach dem „Wie“ erforscht, also den gesellschaftlichen Praktiken und zentralen Erfolgsfaktoren für einen gesellschaftlichen Wandel in Richtung Nachhaltigkeit. Die Vorhaben verfolgen entweder überwiegend einen Citizen-Science-Ansatz oder planen Projektphasen in einem Citizen-Science-Modus.
Für die Bewertung der Projekte hat die Stiftung zudem eigene Kriterien erarbeitet und diese erstmalig im Jahr 2023 in einer Übersicht zusammengefasst und veröffentlicht. Die Übersicht ist unter Antragsunterlagen und Informationen am Ende dieser Website zu finden. Nicht alle Kriterien müssen gleichermaßen erfüllt sein, die Stiftung legt dennoch auf folgende Aspekte besonderen Wert:
Beteiligung:
- Das Projekt strebt einen möglichst hohen Grad an Partizipation der ehrenamtlich Forschenden an. Sie sind an mehreren (kollaborativ) oder allen Phasen des Forschungsprozesses (ko-kreativ) beteiligt.
- Die ehrenamtlich Forschenden werden dazu befähigt, forschend tätig zu sein und können sich je nach Wunsch und Möglichkeit stärker oder weniger stark am Projekt beteiligen.
- Das Projektkonzept ermöglicht die Zugänglichkeit zu wissenschaftlichem Wissen und Vorgehensweisen für die ehrenamtlich Forschenden.
- Eine transparente Kommunikation über Projektvorgehen und Einbindungsmöglichkeiten für die ehrenamtlich Forschenden ist fester Bestandteil des Projektkonzepts.
- Um die Diversität unter den ehrenamtlich Forschenden zu erhöhen, wird Wert auf den Einbezug von Lebensrealitäten strukturell benachteiligter Menschen gelegt.
Kommunikation:
- Die erarbeiteten wissenschaftlichen Ergebnisse sind frei und möglichst barrierearm zugänglich.
- Das Projektvorhaben strebt eine der Reichweite und Zielgruppe angemessene Kommunikation des Projektvorhabens und der Ergebnisse an.
Wissenschaftliche Qualität:
- Die Erzeugung von wissenschaftlich validen Daten und Ergebnissen ist klares Projektziel.
- Das Projekt strebt eine Evaluation und Reflexion des Prozesses und der Ergebnisse an.
Kooperation:
- Das Projektvorhaben wird in Kooperation von Partnern jeweils aus Wissenschaft und Gesellschaft umgesetzt.
- Das Projekt bindet relevante Gruppen und Partner(-organisationen) ein und stellt die Wertschätzung und Anerkennung aller Beteiligten sicher.
Welche Projektkosten sind förderfähig?
Auch bereits angelaufene Projekte dürfen einen Antrag stellen, solange der Beginn der zur Förderung beantragten Projektbausteine in der Zukunft liegt.
Gefördert werden Sach- und Personalkosten für die Umsetzung der Citizen-Science-bezogenen Projektbausteine wie zum Beispiel:
- Erarbeitung eines Partizipationskonzepts und/oder eines Projektprotokolls (activity workflow);
- Erarbeitung eines Kommunikationskonzepts für die Arbeit zwischen Berufsforschenden und ehrenamtlichen Forschenden;
- Erarbeitung einer Community-Engagement-Strategie für die ehrenamtlich Forschenden oder derer Umsetzung;
- Projektbezogene Aus- und Fortbildungen für Berufs- und ehrenamtliche Forschende (Wissenschaftliche Forschungsmethoden, Kommunikation, technische Schulungen u. Ä.);
- Projektbezogene Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Forschende;
- Infrastrukturkosten im Rahmen der Citizen-Science-Projektanteile (wie Raum- oder Materialkosten).
Die Förderrichtlinien der Stiftung enthalten weiterführende Informationen zu den Fördermodalitäten.
Wer kann sich für eine Förderung bewerben?
Die Antragsfrist endete am 17.09.2023, eine Bewerbung ist leider nicht mehr möglich.
Für eine Förderung können sich Organisationen und Institutionen bewerben, die Initiatorinnen oder Hauptorganisatorinnen eines Vorhabens im oben genannten Sinn sind.
Die antragstellende Institution sollte entweder als gemeinnützig anerkannt oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts aus dem Wissenschaftsbereich sein. Erstere können zum Beispiel Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gAGs oder gUGs sein. Als Antragsteller*innen aus dem Wissenschaftsbereich kommen Hochschulen und Universitäten sowie ihre gemeinnützigen An-Institute in Frage. Ebenfalls werden Fachgesellschaften, Forschungsinstitute, Forschungsverbunde, Forschungsgruppen und außeruniversitäre Forschungsinstitutionen in Deutschland mit dem rechtlichen Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts oder solche, die als gemeinnützig anerkannt sind, dazu eingeladen, einen Antrag zu stellen.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der antragstellenden Institution sollte unabhängig von ihrer Rechtsform auf Wissenschaft und Forschung liegen. Zudem muss die antragstellende Institution ihren Sitz in Deutschland haben.
Von einer Teilnahme am Förderprogramm ausgeschlossen sind Einzelpersonen und Einzelgruppen wie nicht verfasste Initiativen ohne Rechtsform, wirtschaftlich orientierte Körperschaften und Organisationen ohne gemeinnützige Anerkennung und solche mit Sitz außerhalb Deutschlands.
Wie wird gefördert?
Nach einem telefonischen Beratungsgespräch kann der Antrag auf Förderung laufend ab dem 1. Februar 2023 und bis zum 17. September 2023 gestellt werden. Über die bis zum 10. Mai 2023 gestellten Anträge wird bis zum 18. Juli 2023 entschieden. Über die bis zum 17. September 2023 gestellten Anträge fällt die Entscheidung bis zum 12. Dezember 2023.
Nach Eingang der Antragsunterlagen werden diese zunächst auf Vollständigkeit geprüft. Anschließend wird das Vorhaben im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens inhaltlich bewertet. Die finale Entscheidung über die Aufnahme in das Programm erfolgt durch das Kuratorium der Hans Sauer Stiftung.
Es werden insgesamt maximal fünf Vorhaben mit jeweils 20.000 € gefördert. Für die Förderpartner*innen besteht die Möglichkeit, an Angeboten der Stiftung zur Vernetzung und Qualifizierung teilzunehmen.
Informationen über noch freie Mittel und geförderte Projekte werden regelmäßig an dieser Stelle veröffentlicht.
Wie kann man sich bewerben?
Die Ausschreibung enthält alle Informationen zum Förderprogramm 2023. Die für eine Bewerbung benötigten Unterlagen sind im Textteil “Antragsunterlagen und Informationen” hinterlegt.
Ein telefonischer Beratungsgespräch vor Einreichung der Antragsunterlagen ist Bestandteil des Antragsprozesses. Für die Vereinbarung eines Termins mit Veneta Gantcheva-Jenn (Leitung Förderungen) bitte eine Nachricht an foerderprogramm@hanssauerstiftung.de schreiben.
Eine Bewerbung kann nur mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sowie einem Projektplan eingereicht werden. Davor sollten die Förderrichtlinien der Stiftung gelesen werden. Weitere aussagekräftige Unterlagen wie Projektkonzept, LOIs, o.Ä. können optional miteingereicht werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen bitte an foerderprogramm@hanssauerstiftung.de senden.
Antragsunterlagen und Informationen
Geförderte Projekte